Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451 g HGB

Anwendungsbereich

Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.

Außervertragliche Ansprüche

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.

Haftungsgrundsätze

Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).

Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf einen Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Haftungshöchstbetrag

Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von € 620,-- je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach und Personenschäden, so ist in diesem fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

Haftung der Leute

Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

Wertersatz

Hat der Möbelspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

Ausführender Möbelspediteur

Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie derMöbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute.

Haftungsausschluß

Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).

Haftungsvereinbarung

Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehendere als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.

Transportversicherung

Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.

Besondere Haftungsausschlussgründe

Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;

2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;

3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender;

4. Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;

5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;

6. Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;

7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, derzufolge es besonders leichte Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

! Schadensanzeige !

Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:

1. Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadenprotokoll – spezifiziert – festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.

2 Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.

3. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.

4. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von

21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.

5. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder Email) und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Außerdem muss der Absender der Schadensanzeige genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

6. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.Gefährliches UmzugsgutZählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe, etc.).


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Transporteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

Zusatzleistungen

Der Transporteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seineVerpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Transporteursgegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere,bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleichesgilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

Sammeltransport

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einenAnspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarteund fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oderTeilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Transporteur auszuzahlen.

Transportgut / Waren

Das vom Kunden ermittelte Umzugsgut ist Bestandteil des Vertrages.Der Ermittelte Wert wird Befördert, sollte das zu befördernde Gut / Ware über diesen Rahmen liegen, so sind jede weiteren Zusatzleistungen gesondert zu bezahlen. Gleiches gilt für Zusatzleistungen jeglicher Art die am Umzugstag zusätzlich vereinbart werden.

Ladevolumen

Vereinbarte Kubikmeter Entsprechen dem Festpreis. Mehr Kubikmeter werden ermittelt. Endpreis wird geteilt durch gebuchte Kubikmeter und mit den zusätzlichen Kubikmetern multipliziert.

Transportsicherungen

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile anhochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen,Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für denTransport sichern zu lassen. Zur Überprüfungder fachgerechten Transportsicherung ist der Transporteur nicht verpflichtet.

Elektro- und Installationsarbeiten

Die Leute des Transporteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zurVornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- undsonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Transporteur nur fürsorgfältige Auswahl.

Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Transporteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Transporteurs nicht verrechenbar.

Abtretung

Der Transporteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm ausdem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an denErsatzberechtigten abzutreten.

Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen,Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahmenicht bevollmächtigte Leute des Transporteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass keinGegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassenwird.

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, beiAuslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Formgleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sindnach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seinerZahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Transporteur berechtigt, das Umzugsgutanzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern.§ 419 findet entsprechende Anwendung.

Rücktritt, Kündigung und Widerrufsrecht

Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB. Es besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Zum Widerrufsrecht bei Ratenzahlung oder beim Kauf von Umzugskartons verweisen wir auf die detaillierten Ausführungen im Dokument „Widerrufsbelehrung bei Ratenzahlung oder bei Kauf von Umzugskartons “ ,welches der Kunde bei Abschluss erhält. Der Kunde wird vor Abschluss seiner Bestellung beim Kauf von Umzugskartons sowie bei Wahl der Zahlungsmodalität Ratenzahlung über sein Widerrufsrecht belehrt. Der Kunde hat die Kenntnisnahme von der Belehrung im Bestellvorgang zu bestätigen.

Kündigungsrecht des Kunden

Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so kann Umzugsteam Stephan Fritzsch, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht dem Risikobereich von Umzugsteam Stephan Fritzsch zuzurechnen sind, gemäß § 415 Abs.1 HGB entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was Umzugsteam Stephan Fritzsch infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, oder ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.

Kündigt der Kunde nicht, oder ermöglicht der Kunde es Umzugsteam Stephan Fritzsch nicht am vereinbarten Umzugstag den Auftrag auszuführen, so ist Umzugsteam Stephan Fritzsch berechtigt vom Kunden 100% des Vertraglich vereinbarten Endbetrages zu verlangen. Dafür müssen folgende Punkte Erfüllt sein:

Umzugsteam Stephan Fritzsch ist nachweislich Vorort und der Kunde nicht, oder der Kunde reagiert nicht auf übliche Vorgehensweisen wie Telefonanrufe, Klingeln, Hupen, etc.

Umzugsteam Stephan Fritzsch war länger als 30 Minuten nach der Vereinbarten Startzeit Vorort und musste daraufhin Abreisen und den Auftrag auf Kundenverschulden Abbrechen.

Daneben räumt Umzugsteam Stephan Fritzsch dem Kunden ein Stornierungsrecht wie folgt ein:

Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss, jedoch mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat Umzugsteam Stephan Fritzsch einen Anspruch auf 25 % der vereinbarten Vergütung. 

Storniert der Kunde den Vertrag später als 14 Tage, jedoch mindestens 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat Umzugsteam Stephan Fritzsch einen Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung.

Storniert der Kunde den Vertrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat Umzugsteam Stephan Fritzsch einen Anspruch auf 75 % der vereinbarten Vergütung.  ‍

Die Möglichkeit zur Stornierung entfällt, soweit der ursprünglich vereinbarte Umzugstermin bereits einmal nach Vertragsschluss durch den Kunden verschoben und diese Verschiebung durch Umzugsteam Stephan Fritzsch akzeptiert wurde.

Stornierungen sind ausschließlich schriftlich unter http://umzugsteam-fritzsch.de/Kontaktformular vorzunehmen und zu übermitteln. Telefonische Stornierungen sind nicht zulässig, da es hier der Schriftform benötigt, auch zum Schutz des Kunden bezüglich eines Nachweises.

Rücktrittrecht für Umzugsteam Stephan Fritzsch

Umzugsteam Stephan Fritzsch hat das Recht von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, falls Umzugsteam Stephan Fritzsch keine Kapazitäten für die Erfüllung des vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann, ohne dass Umzugsteam Stephan Fritzsch dies hat vorhersehen und/oder hat verhindern können und ohne, dass Umzugsteam Stephan Fritzsch diese Umstände zu vertreten hat.

Ein derartiges Rücktrittsrecht steht Umzugsteam Stephan Fritzsch auch zu, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkannten Interesses von Umzugsteam Stephan Fritzsch rechtfertigen, z. B. im Falle höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen.

Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und überAnsprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftragzusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragteNiederlassung des Transporteurs befindet, ausschließlich zuständig. FürRechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließlicheZuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitzoder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht

Umzugsteam Fritzsch
Gut in unseren Händen